Im gerichtlichen Verfahren kann der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Für die Beantragung bedarf es eines gesonderten Formulars.
Antrag zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Füllen Sie bitte den Vordruck aus, unterschreiben Sie diesen und übersenden Sie uns das Original zusammen mit den entsprechenden Belegen. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift!
Sie können uns den Antrag auch als Scan per Email zusenden.
Sollten Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten habe, dann vereinbaren Sie am besten einen Besprechungstermin, zu welchem Sie Ihre Belege mitbringen.
Für den außergerichtlichen Bereich gibt es, wenn Sie arm genug im Sinne des Gesetzes sind, die Möglichkeit zur Beantragung von Beratungshilfe.
Falls diese für Sie in Betracht kommt, stellen Sie bitte VOR einem Termin mit uns bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgericht einen entsprechenden Antrag.
Sie erhalten dann dort einen Beratungshilfeschein. Diesen bringen Sie zu unserem Termin bitte mit.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Beratungshilfe.