Bei Trennung und Scheidung langverheirateter Eheleute sind in der Regel aus einem Haushalt zwei zu machen. Die oftmals in vielen Jahren angeschafften Hausratsgegenstände stellen einen erheblichen Wert dar und meist fehlt das Geld, zur Einrichtung des Trennungshaushaltes alles neu zu kaufen. Hausrat ist meist auch mit Erinnerungen und Emotionen verbunden. All dies macht es nicht leicht, den Hausrat zu teilen.
Nicht zum Hausrat gehören all die Dinge, die ausschließlich einem Familienmitglied gehören und zugeordnet sind. Dazu gehören die Möbel des Kinderzimmers, wenn diese dem Kind geschenkt wurden, auch alle beruflichen oder ausschließlich persönlichen Zwecken dienende Gegenstände, wie der Fotoapparat des Hobbyfotografen, der beruflich genutzte Computer, der Fahrradheimtrainer des Fahrradsportlers, auch wenn dieser gelegentlich von einem anderen Familienmitglied genutzt wurde.
Mehr… Weniger…Weil das Leben für beide Eheleute auch nach der Trennung weiter geht, sollte der Rest des verbliebenen Hausrates so geteilt werden, dass jeder Gatte nach der Trennung so gut es geht in und mit dem geteilten Hausrat wirtschaften kann. Wie die Teilung durchzuführen ist, hängt auch von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien ab.
Mehr… Weniger…Oft wird die Anschaffung von Hausrat über einen Konsumentenkredit finanziert. Im Rahmen der Hausratsteilung sollte eine verbindliche Regelung zwischen den Eheleuten oder gegebenenfalls durch das Gericht darüber erfolgen, wer von beiden Gatten den Kredit im so genannten Innenverhältnis zurückzuführen hat.
Mehr… Weniger…Wenn die Verteilung des Hausrates wertmäßig betrachtet zu einem erheblichen Ungleichgewicht führt, kann eine Ausgleichszahlung in Betracht kommen. Vielfach sind die Parteien jedoch dazu nicht in der Lage, weil die Finanzierung zweier Haushalte den finanziellen Spielraum der Parteien oft auf Null reduziert.
Mehr… Weniger…Es ist oben das Kuriosum dargestellt worden, dass der Altwagen durch die repräsentative Mittelklassenlimousine surrogiert wird und trotz gemeinsamer Finanzierung durch die Ehegatten und vielleicht auch gemeinsamen Kaufvertrages Alleineigentum des einbringenden Ehegatten wird.
Mehr… Weniger…Meist klappt die Hausratseinigung der sich trennenden Gatten auch ohne fremde Hilfe, weil nach Beachtung der obigen Regeln die Verteilungsmasse überschaubar bleibt. Dies gilt umso mehr, wenn Küchenwerkzeuge und Geschirr so verteilt werden, dass die getrennt lebenden Familienteile gleichermaßen wirtschaften können.
Mehr… Weniger…Manchmal scheitern Einigungsversuche. Dann muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zur Vorbereitung eines Verfahrens ist es erforderlich, den gesamten Hausrat aufzulisten, damit der Richter anhand der Gesamthausratsliste entscheiden kann, ob die Hausratsverteilung „billig“ im Sinne des Gesetzes ist.