Sinnvollerweise klärt man die Unterhaltsfragen vor oder unmittelbar nach der Trennung. Die Berechnung von Unterhalt ist teilweise recht kompliziert.
Oft lässt es sich nicht vermeiden, dass der einkommenslose Ehepartner zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes ganz oder teilweise auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen ist. Eine Bewilligung ist immer erst ab Antragstellung, also nicht rückwirkend möglich. Die Zahlung darf nicht von der Einreichung des Scheidungsantrages abhängig gemacht werden. Wer bedürftig ist und keinen Unterhalt erhält, hat Anspruch auf Leistungen. Falls Sie mit dem zuständigen Jobcenter Schwierigkeiten haben, sollten Sie uns informieren.
Ein einvernehmlicher Verzicht auf Kindesunterhaltsansprüche ist im Prinzip nicht möglich. Auch auf Geschiedenenunterhalt kann nicht ohne weiteres verzichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn der Berechtigte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhält oder demnächst erhalten wird.
Das seit 2008 geltende Unterhaltsrecht betont die nacheheliche Eigenverantwortlichkeit jedes Gatten. Auch soweit Kinder betreut werden, besteht eine frühere Erwerbsobliegenheit des Kinder betreuenden Gatten als dies früher galt. Das aktuelle Recht hat sich auch von der lebenslang geltenden Lebensstandardgarantie verabschiedet und verfolgt vielmehr eher das Prinzip, tatsächlich durch Ehe und Kinderbetreuung entstandene Erwerbsnachteile auszugleichen.
Zahlt der Barunterhaltspflichtige keinen Kindesunterhalt, kann man beim Jugendamt bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.