Wir haben, seit wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 erstritten haben, mehr als 6.000 Beratungen und Verfahren im Elternunterhalt geführt. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet mit Verwaltung und Justiz im Elternunterhalt und beraten persönlich und telefonisch zu Festpreisen.
Wir stellen Ihnen im Downloadbereich unseren Elternunterhaltsrechner zur Verfügung. Dieser dient der ersten Einschätzung einer eventuellen Unterhaltspflicht.
Zum 1.1.2020 haben sich die bislang geltenden Spielregeln grundlegend geändert!
Alle Kinder pflegebedürftiger Eltern können aufatmen: Seit 2020 gilt das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“. Dieses Gesetz ändert den Elternunterhalt massiv :
Da das Gesetz eine gesetzliche Vermutung enthält, dass das Einkommen unterhaltspflichtiger Angehöriger die Grenze von 100.000 € nicht übersteigt, entfällt für die Zeit ab 1.1.2020 auch eine unterhaltsrechtliche und sozialrechtliche Auskunftsverpflichtung. In den Fällen, in denen ein Sozialhilfeträger aus einer vor 2020 erfolgten unterhaltsrechtlichen Auskunft keine positive Kenntnis über ein Überschreiten der Einkommensgrenze hat, können allenfalls „hinreichende Anhaltspunkte“, beispielsweise aus Presse, Funk und Fernsehen oder durch die Angehörigkeit zu einer bestimmten einkommensstarken Berufsgruppe (Vorstandsvorsitzender eines DAX-Konzerns), für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze herangezogen werden. Lediglich in diesen Fällen wird das Kind noch Auskunft über die Höhe seines Einkommens zu erteilen haben.
Bei Geschwistern besteht die die Auskunftspflicht fort, wenn eines der Geschwister offenkundig die Einkommensgrenze übersteigt.
Eine Auskunft über Einkommensverhältnisse kann erst im Jahr 2021 für das Jahr 2020 verlangt werden. Falls aber der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits vor 2020 sozialhilfebedürftig geworden ist und sich der Sozialhilfeträger noch vor 2020 beim Kind gemeldet hat, muss dieses die verlangte Auskunft erteilen - zunächst aber nur für vor 2020 liegende Zeiträume Unterhalt zahlen.
Elternunterhalt ist eine Spezialmaterie. Auch wenn gute Beratung etwas kostet, lohnt es sich meist. Wenn Sie unsicher sind, was zu tun ist, lassen Sie sich lieber beraten. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern über unser Sekretariat einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin reservieren lassen.
Persönliche Erstberatung
Bei einer persönlichen Erstberatung in unserer Kanzlei informieren wir Sie vollumfänglich über das Thema Elternunterhalt. Dabei entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie für Ihre individuelle Situation.
Telefonische Erstberatung
Sie müssen jedoch nicht unbedingt zu uns nach Duisburg kommen und können sich die Anreise sparen, denn auch eine telefonische Erstberatung ist problemlos möglich.
Leistungsfähigkeitsprüfung
Sowohl bei einer persönlichen als auch einer telefonischen Erstberatung führen wir eine erste Leistungsfähigkeitsberechnung durch. Sie können dann bereits einschätzen, welche finanziellen Belastungen auf Sie zukommen. Oft kann man durch einfache Maßnahmen im Vorfeld einer unterhaltsrechtlichen Inanspruchnahme ein für Sie günstigeres Ergebnis erreichen.
Kosten der Erstberatung
Unabhängig von der Art der Erstberatung kostet Sie diese inklusive einer umfangreichen schriftlichen Leistungsfähigkeitsberechnung pauschal 300 € zzgl. MwSt. Beratungsgebühr (insgesamt 357 €).
Prüfung einer Unterhaltsforderung und Vertretung gegenüber der Behörde
Selbstverständlich prüfen wir auch bereits erhaltene Unterhaltsforderungen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber den Sozialhilfeträgern.