Nicht jeder kann sich durch eigene Einkünfte unterhalten. Für minderjährige Kinder gilt dies ohnehin, solange sie die Schule besuchen oder in einer Berufsausbildung stehen. Im Falle der Trennung der Eltern wird die Frage akut, wer für den Unterhalt aufzukommen hat. Unterhaltsrecht ist eine komplizierte Spezialmaterie, die nicht in kurzen Worten erklärt werden kann. Wir wollen Ihnen aber einige erste Anhaltspunkte dafür geben, wie Unterhalt geltend gemacht wird und was Sie als Unterhaltsberechtigter oder -verpflichteter dabei beachten müssen.
Lebt der Student im Haus beider oder eines Elternteils, ergibt sich sein Bedarf aus der 4. Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Lebt der Student im eigenen Haushalt, beträgt sein Unterhaltsbedarf in der Regel 735 €.
Grundsätzlich dient das Kindergeld zur Erleichterung der Unterhalts- bzw. Betreuungslast beider Elternteile und ist daher auf den Barunterhaltsbedarf bei minderjährigen Kindern anteilig und bei volljährigen Kindern voll anzurechnen.
Die Kosten der Krankenversicherung sind in den Tabellensätzen nicht enthalten und müssen vom Barunterhaltspflichtigen entweder alleine oder anteilig zusätzlich aufgebracht werden, falls kein Familienversicherungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Mehr… Weniger…Obgleich BAFöG nach Abschluss des Studiums zurückzuzahlen ist, ist der Unterhaltsberechtigte gehalten, BAFöG-Leistungen in Anspruch zu nehmen, um dadurch seinen Unterhaltsbedarf zu decken oder jedenfalls zu vermindern.